
Praxis-Wiki » Untertitel & Barrierefreiheit (BFSG)
Untertitel-Pflicht. Was das BFSG verlangt.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025. Wer für seine Firmenvideos Untertitel, Audiodeskription und Transkripte liefern muss, welche Ausnahmen gelten und wie die Umsetzung praktisch aussieht.
Hinweis
Kein Rechtsrat im Einzelfall. Dieser Guide ist eine redaktionelle Orientierungshilfe, Stand Juli 2026. Betroffenheit im Zweifel juristisch prüfen lassen.
Worum es geht
Barrierefreiheit wird Pflicht.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet viele Unternehmen, digitale Angebote für Verbraucher barrierefrei zu gestalten. Für Videos heißt das konkret: Untertitel, Audiodeskription und Transkripte nach dem Standard EN 301 549, der auf WCAG 2.1 Level AA verweist.
Definition
Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 und setzt den European Accessibility Act (EU-Richtlinie 2019/882) in deutsches Recht um. Betroffen sind vor allem B2C-Angebote mit Online-Vertragsschluss, nicht jede Firmenwebsite. Verstöße können mit Bußgeldern bis 100.000 Euro geahndet werden, im Extremfall droht ein Vertriebs- oder Angebotsverbot.
Grundlagen
Was ist das BFSG, seit wann gilt es?
Kurzantwort
Das BFSG verpflichtet Hersteller bestimmter Produkte und Anbieter bestimmter Verbraucherdienstleistungen zur Barrierefreiheit. Menschen mit Behinderungen sollen Produkte und digitale Dienstleistungen ohne fremde Hilfe nutzen können.
Zuständig für die Kontrolle ist die zentrale Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) mit Sitz in Magdeburg, die seit September 2025 arbeitet. Neben Bußgeldern sind auch Abmahnungen durch Verbände und Wettbewerber ein realistisches Risiko.
Betroffenheit
Gilt das BFSG für Videos auf unserer Website?
Kurzantwort
Nur, wenn Ihre Website eine erfasste Verbraucherdienstleistung anbietet. Der wichtigste Fall ist der elektronische Geschäftsverkehr: Online-Shops, Buchungs- und Bestellstrecken, Online-Terminvereinbarung für Verbraucher. Reine Informationsseiten, einfache Kontaktformulare oder Newsletter-Anmeldungen fallen nach herrschender Lesart nicht darunter. Reines B2B ist vom BFSG generell nicht erfasst.
Hier lohnt Präzision statt Panikmache. Das BFSG erfasst „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“: digitale Dienste, die elektronisch und auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht werden. Ein Online-Shop fällt darunter, ebenso eine Online-Terminbuchung beim Friseur oder Arzt. Eine Imagefilm-Seite ohne Bestell- oder Buchungsfunktion fällt nicht darunter, ebenso wenig ein Angebot, das sich ausschließlich an Geschäftskunden richtet.
Wichtig für die Praxis: Fällt die Website wegen eines einzigen erfassten Elements (etwa des Shops) unter das BFSG, muss nach Auffassung der Bundesfachstelle Barrierefreiheit und vieler Kanzleien die gesamte Website barrierefrei sein, nicht nur der Checkout. Dann gehören auch die dort eingebundenen Videos dazu: Produktvideos, Erklärvideos zu Dienstleistungen, Tutorials im Kaufprozess.
Ausnahmen
Ausnahmen und Übergangsfristen.
Kurzantwort
Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht. Dienstleistungsverträge von vor dem 28. Juni 2025 dürfen nach § 38 BFSG unverändert weiterlaufen, längstens bis zum 27. Juni 2030.
Für Videos bedeutet das nach verbreiteter juristischer Einschätzung (unter anderem eRecht24): Inhalte, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden, müssen nicht nachträglich barrierefrei gemacht werden. Neue Videos auf erfassten Angeboten müssen die Anforderungen dagegen von Anfang an erfüllen. Wer heute ein neues Produktvideo für seinen Shop produziert, plant Untertitel also am besten direkt mit ein, das ist deutlich günstiger als jede Nachrüstung.
Technischer Maßstab
Was verlangt WCAG 2.1 Level AA?
Kurzantwort
Der technische Maßstab des BFSG ist die europäische Norm EN 301 549, die auf WCAG 2.1 Level AA verweist. Für aufgezeichnete Videos mit Ton verlangt Level AA: synchronisierte Untertitel (Erfolgskriterium 1.2.2) und eine Audiodeskription der relevanten Bildinhalte (Erfolgskriterium 1.2.5). Ein Transkript allein erfüllt 1.2.5 nicht.
- Untertitel (1.2.2, Level A): Alle aufgezeichneten Videos mit Ton brauchen Untertitel. Sie müssen nicht nur den gesprochenen Text wiedergeben, sondern auch bedeutungstragende Geräusche, Musik und die Kennzeichnung der Sprecher.
- Audiodeskription oder Medienalternative (1.2.3, Level A): Für relevante visuelle Informationen braucht es eine Audiodeskription oder ein vollständiges Text-Transkript.
- Audiodeskription (1.2.5, Level AA): Auf Stufe AA reicht das Transkript nicht mehr, es braucht eine echte Audiodeskriptions-Tonspur, sofern das Video bedeutungstragende visuelle Inhalte enthält, die nicht ohnehin im Ton vorkommen. Bei einem Talking-Head-Video, in dem alles Gesagte den Inhalt vollständig transportiert, entsteht faktisch kein Beschreibungsbedarf.
- Player-Bedienbarkeit: Der Videoplayer selbst muss per Tastatur bedienbar sein, Untertitel müssen zuschaltbar sein, Autoplay mit Ton ist zu vermeiden.
Ein zusätzliches Transkript unter dem Video ist auch dort sinnvoll, wo es rechtlich nicht gefordert ist: Es hilft Menschen mit Screenreadern, Suchmaschinen und allen, die Inhalte lieber lesen.
Öffentliche Hand
Was gilt für öffentliche Stellen?
Kurzantwort
Für Behörden und andere öffentliche Stellen des Bundes gilt die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) bereits seit Jahren verbindlich, analoge Regeln gelten auf Länderebene. Die BITV 2.0 verweist ebenfalls auf die EN 301 549 und damit auf WCAG 2.1 AA: Videos öffentlicher Stellen brauchen Untertitel und, bei relevanten Bildinhalten, Audiodeskription.
Wer als Filmproduktion oder Kommunikationsabteilung für Kommunen, Hochschulen oder öffentliche Unternehmen arbeitet, sollte Barrierefreiheit deshalb als feste Anforderung in jedes Angebot schreiben. Hier ist sie keine Kür, sondern seit Langem Pflicht, inklusive Barrierefreiheitserklärung und Feedback-Mechanismus auf der Website.
Übersicht
Wer muss was? Die Tabelle.
| Anbieter | Rechtsgrundlage | Pflicht für Videos |
|---|---|---|
| Öffentliche Stelle (Bund/Länder) | BGG + BITV 2.0, EU-Richtlinie 2016/2102 | Pflicht: Untertitel und Audiodeskription nach EN 301 549 / WCAG 2.1 AA, Barrierefreiheitserklärung |
| Unternehmen mit B2C-Angebot im elektronischen Geschäftsverkehr (Shop, Buchung, Terminvereinbarung), über der Kleinstunternehmen-Schwelle | BFSG + BFSGV | Pflicht für neue Videos auf dem erfassten Angebot: Untertitel, Audiodeskription, barrierefreier Player |
| Kleinstunternehmen mit Dienstleistung (unter 10 Beschäftigte, max. 2 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme) | BFSG § 3 Abs. 3 (Ausnahme) | Keine BFSG-Pflicht, Umsetzung freiwillig und empfohlen |
| Reines B2B-Unternehmen ohne Verbrauchergeschäft | Nicht vom BFSG erfasst | Keine Pflicht, Untertitel trotzdem sinnvoll (Reichweite, SEO, Social) |
Formate
SRT, VTT, eingebrannt oder zuschaltbar?
Kurzantwort
Für die Website sind zuschaltbare Untertitel (Closed Captions) als separate Datei der Standard: SRT als einfaches Universalformat, WebVTT für HTML5-Player mit Styling und Positionierung. Eingebrannte Untertitel (Open Captions) sind fest im Bild und eignen sich für Social-Feeds mit stummem Autoplay, ersetzen aber keine zuschaltbare Lösung mit Screenreader-Zugang.
- Website/HTML5-Player: Video plus WebVTT-Spur (track kind="captions"). Nutzer schalten Untertitel zu, Screenreader und Suchmaschinen profitieren.
- YouTube: SRT- oder VTT-Datei hochladen. Die automatischen Untertitel sind ein Rohentwurf und in Qualität und Fehlerquote kein Ersatz für redigierte Untertitel, gerade bei Fachbegriffen und Eigennamen.
- LinkedIn und Social: Bei nativen Video-Uploads lässt sich eine SRT-Datei anhängen. Viele Marken brennen für Feeds zusätzlich Untertitel ein, weil Autoplay dort stumm startet.
- Qualitätsregeln: Maximal zwei Zeilen, etwa 37 bis 42 Zeichen pro Zeile, synchron zum Ton, angenehmes Lesetempo, Sprecherwechsel kennzeichnen, relevante Geräusche in eckigen Klammern ([Applaus], [Telefon klingelt]).
Gerade bei Schulungs- und E-Learning-Inhalten zahlt sich das doppelt aus: Ein professionell untertiteltes Schulungsvideo funktioniert auch im Großraumbüro ohne Kopfhörer und erfüllt interne Inklusionsvorgaben gleich mit.
Business Case
Warum Untertitel auch ohne Pflicht lohnen.
Kurzantwort
Ein Großteil der Social-Video-Nutzung passiert ohne Ton. Die Verizon-Media/Publicis-Studie (2019, über 5.600 Befragte in den USA) fand: 69 Prozent schauen Videos in der Öffentlichkeit ohne Ton, 80 Prozent schauen ein Video mit Untertiteln eher bis zum Ende, und 80 Prozent der Untertitel-Nutzer haben keine Hörbeeinträchtigung.
LinkedIn selbst gibt an, dass rund 80 Prozent der Videoabrufe auf der Plattform ohne Ton erfolgen. Ohne Untertitel verschenken Sie dort also einen Großteil Ihrer Botschaft. Dazu kommt der SEO-Effekt: Suchmaschinen indexieren keinen Ton, wohl aber Untertitel und Transkripte. Wer den gesprochenen Inhalt als Text bereitstellt, macht jedes Video für Google und zunehmend auch für KI-Suchsysteme auswertbar. Wenn Sie Erklärvideos erstellen lassen, gehören Untertitel-Datei und Transkript deshalb heute als Standard-Lieferbestandteil ins Paket, unabhängig von jeder Rechtspflicht.
Zum Abhaken
Praxis-Checkliste: Barrierefreies Firmenvideo.
- Betroffenheit klären: B2C mit Online-Vertragsschluss? Öffentliche Stelle? Kleinstunternehmen-Ausnahme? Im Zweifel juristisch prüfen lassen.
- Untertitel ab Produktion einplanen: Skript und sauberer O-Ton machen die Untertitelung schneller und günstiger.
- Zuschaltbare Untertitel liefern: SRT und WebVTT zu jedem Video, redaktionell geprüft, inklusive Geräusch- und Sprecherkennzeichnung.
- Audiodeskription prüfen: Enthält das Video bedeutungstragende Bildinhalte, die im Ton nicht vorkommen? Dann Audiodeskriptions-Spur produzieren (Level AA).
- Transkript veröffentlichen: Als Text unter dem Video oder als verlinkte Seite, gut für Zugänglichkeit und SEO.
- Player testen: Tastaturbedienung, Untertitel-Button, kein Autoplay mit Ton, ausreichende Kontraste der Untertitel.
- Social-Versionen ableiten: Eingebrannte Untertitel für Feeds, SRT-Anhang für native Uploads.
- Dokumentieren: Welche Videos ab wann barrierefrei sind, festhalten, das erleichtert Nachweise gegenüber der Marktüberwachung.
Antworten
Häufige Fragen.
Muss ich alte Videos nachträglich untertiteln? +
Wir sind reines B2B. Betrifft uns das BFSG? +
Reichen die automatischen YouTube-Untertitel? +
Was ist der Unterschied zwischen Untertiteln und Transkript? +
Brauchen alle Videos eine Audiodeskription? +
Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das BFSG? +
Belege
Quellen.
- BFSG im Wortlaut, inkl. § 38 Übergangsbestimmungen (bfsg-gesetz.de)
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit: FAQ zum BFSG
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit: FAQ Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr
- eRecht24: Wann Videos barrierefrei sein müssen
- W3C: Understanding Success Criterion 1.2.2 Captions (Prerecorded)
- W3C: Understanding Success Criterion 1.2.5 Audio Description (Prerecorded)
- Portal Barrierefreiheit des Bundes: Videos barrierefrei gestalten (BITV 2.0 / EN 301 549)
- Piltz Legal: Folgen von Verstößen gegen das BFSG (Marktüberwachung, Bußgelder)
- Forbes: Verizon Media / Publicis Media Studie zu Video ohne Ton und Untertiteln (2019)
- 3Play Media: SEO-Effekte von Untertiteln und Transkripten
Praxis bei film-produktion.tv
Untertitel & Transkript. Ab Werk dabei.
462+ Produktionen Erfahrung in Frankfurt. ANIMAGO-Award. Redaktionell geprüfte Untertitel, SRT/VTT-Dateien und Transkripte als Standard-Lieferbestandteil jeder Produktion.
Briefing-Termin in 24h →