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Drehgenehmigung Frankfurt. Wer genehmigt was.
Ordnungsamt, Grünflächenamt, Hausrecht: wer in Frankfurt Drehgenehmigungen erteilt, was sie kosten und welche Orte eigene Regeln haben. Der Praxis-Guide für Unternehmen, die eine Videoproduktion in Frankfurt planen.
Hinweis
Kein Rechtsrat im Einzelfall. Dieser Guide ist eine redaktionell recherchierte Praxisübersicht, Stand Juli 2026. Verbindlich sind allein die Auskünfte der genannten Stellen.
Worum es geht
Gemeingebrauch oder Sondernutzung.
Frankfurt ist einer der meistgefilmten Orte Deutschlands: Skyline, Mainufer, Bankenviertel, Flughafen. Entsprechend eingespielt ist das Genehmigungsverfahren der Stadt. Dieser Guide zeigt Unternehmen, die eine Videoproduktion in Frankfurt planen, wer zuständig ist, was es kostet und welche Orte eigene Regeln haben.
Kurzantwort
Eine Drehgenehmigung brauchen Sie in Frankfurt immer dann, wenn Ihr Dreh den Gemeingebrauch öffentlicher Straßen und Plätze überschreitet: Aufbauten, Absperrungen, Produktionsfahrzeuge, größere Crews. Zuständig ist das Service-Center Veranstaltungen des Ordnungsamts. Auf Privatgelände wie Messe, Bahnhof oder Flughafen entscheidet der Hausrechtsinhaber. Empfohlener Vorlauf: mindestens 14 Tage.
Zuständigkeiten
Wer erteilt in Frankfurt Drehgenehmigungen?
Antwort
Zentraler Ansprechpartner ist das Service-Center Veranstaltungen des Ordnungsamts der Stadt Frankfurt am Main. Es genehmigt Dreharbeiten im öffentlichen Verkehrsraum, auf Plätzen und in Fußgängerzonen, ordnet Halteverbote an und erteilt Sondernutzungserlaubnisse. Für Parks, Mainufer und Friedhöfe ist das Grünflächenamt zuständig.
- Ordnungsamt, Service-Center Veranstaltungen (Kleyerstraße 86, 60326 Frankfurt, E-Mail: scv@stadt-frankfurt.de): Drehgenehmigungen für Straßen, Gehwege, öffentliche Plätze und Fußgängerzonen, außerdem Halteverbotszonen, Einzelerlaubnisse für Produktionsfahrzeuge und Verkehrsmaßnahmen.
- Grünflächenamt (Adam-Riese-Straße 25, 60327 Frankfurt, E-Mail: veranstaltungen.amt67@stadt-frankfurt.de): Dreharbeiten in öffentlichen Grünanlagen, am Mainufer und auf Friedhöfen. Palmengarten, StadtForst und Museen vergeben Genehmigungen jeweils separat.
- Film Commission Hessen (HessenFilm und Medien GmbH, Frankfurt): keine Genehmigungsbehörde, aber kostenlose Beratung zu Drehgenehmigungen, Location-Datenbank und Vermittlung von Ansprechpartnern in ganz Hessen.
Die Stadt stellt zusätzlich das offizielle Merkblatt „Filmen in Frankfurt am Main“ als PDF bereit (Link in der Quellenliste).
Genehmigungspflicht
Wann ist ein Dreh genehmigungspflichtig?
Antwort
Maßstab ist die Sondernutzung: Nach § 16 Hessisches Straßengesetz braucht jede Nutzung öffentlicher Straßen, die über den Gemeingebrauch hinausgeht, eine Erlaubnis. Sobald Sie absperren, Equipment aufbauen, Fahrzeuge abstellen oder den Verkehr beeinflussen, ist das eine Sondernutzung und damit genehmigungspflichtig.
- Klar genehmigungspflichtig: Absperrungen, Kamerakräne, Dollys, Lichtaufbauten, Kabelwege über Gehwege, Produktionsfahrzeuge im Halteverbot, Fahraufnahmen, größere Teams, die Passantenströme lenken oder behindern.
- Die Grauzone: Ein einzelner Kameramann mit Handkamera oder Gimbal, der niemanden behindert, bewegt sich häufig noch im Gemeingebrauch. Eine feste, verbindliche Grenze (etwa nach Crew-Größe oder Stativ ja/nein) nennt die Stadt Frankfurt nicht öffentlich. Für gewerbliche Produktionen gilt daher: im Zweifel vorab beim Service-Center Veranstaltungen anfragen. Das Filmhaus Frankfurt formuliert es deutlich: Vor Drehbeginn muss unbedingt eine Drehgenehmigung eingeholt werden, da in Frankfurt fast täglich an mehreren Stellen gedreht wird.
- Urheberrecht ist keine Hürde bei Außenaufnahmen: Die Panoramafreiheit (§ 59 UrhG) erlaubt es, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, per Film zu vervielfältigen und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken gilt das nur für die äußere Ansicht, also die Skyline von der Straße aus: ja. Das Innere eines Hochhauses: nein, dort gilt Hausrecht.
Wichtig: Die Drehgenehmigung der Stadt regelt nur die Nutzung des öffentlichen Raums. Persönlichkeitsrechte von Passanten und das Hausrecht privater Eigentümer bleiben davon unberührt.
Kosten & Fristen
Was kostet die Genehmigung, wie lange dauert sie?
Antwort
Die allgemeine Drehgenehmigung für das Stadtgebiet Frankfurt kostet laut Filmhaus Frankfurt 158,00 Euro plus Auslagen, die Jahresdrehgenehmigung 308,00 Euro plus Auslagen. Anträge sollten mindestens 14 Tage vor Drehbeginn vorliegen. Bei Verkehrsmaßnahmen steigen Kosten und Vorlauf nach Aufwand.
| Leistung | Gebühr |
|---|---|
| Allgemeine Drehgenehmigung Stadtgebiet (eine Produktion) | 158,00 € plus Auslagen |
| Drehgenehmigung mit Anordnung von Verkehrsmaßnahmen | ab 158,00 € plus Auslagen (nach Aufwand) |
| Jahresdrehgenehmigung Stadtgebiet | 308,00 € plus Auslagen |
| Anordnung Halteverbotszone (§ 45 Abs. 3 StVO) | 30,00 € |
| Einzelerlaubnis Produktionsfahrzeuge (§ 46 StVO) | 35,00 € (1 Woche) bis 355,00 € (1 Jahr) |
Der Antrag ist formlos, muss aber schriftlich und auf Deutsch gestellt werden und enthält: Art der Produktion, genaue Drehorte mit Szenenbeschreibung, Anzahl der Drehorte, geplante Fahraufnahmen, Zeitraum mit Uhrzeiten und den Rechnungsempfänger. Gebühren anderer Stellen (VGF, Deutsche Bahn, private Eigentümer) kommen gegebenenfalls hinzu und werden projektabhängig berechnet.
Hausrecht
Welche Orte haben eigene Regeln?
Antwort
Überall dort, wo nicht die Stadt, sondern ein Unternehmen das Hausrecht hat, brauchen Sie dessen schriftliche Erlaubnis, zusätzlich oder anstelle der städtischen Genehmigung. Die wichtigsten Fälle: Deutsche Bahn (Bahnhöfe), Fraport (Flughafen), VGF (U-Bahn und Tram) und die Messe Frankfurt.
- Hauptbahnhof und alle DB-Flächen: Aufnahmen in Bahngebäuden und auf Bahngelände sind nur nach Absprache mit der DB-Konzernpressestelle möglich. Kommerzielle Produktionen brauchen eine frühzeitige Anmeldung und eine schriftliche Genehmigung, beantragt über das DB-Drehgenehmigungsportal. Für kommerzielle Drehs erhebt die DB Entgelte. Nicht öffentlich zugängliche Anlagen und Züge dürfen nur in Begleitung von DB-Mitarbeitenden betreten werden.
- Flughafen Frankfurt (Fraport): Kommerzielle Dreharbeiten müssen frühzeitig beim Fraport-Presseservice (presseservice@fraport.de) angemeldet und schriftlich genehmigt werden. Aufnahmen im Sicherheitsbereich unterliegen besonderen Auflagen. Sollen Flugzeuge im Bild sein, ist zusätzlich die jeweilige Airline zu fragen, am Heimatflughafen meist die Lufthansa.
- U-Bahn, Tram und Stationen (VGF): Rein private Aufnahmen sind laut VGF auch mit Standard-Stativ ohne schriftliche Genehmigung erlaubt. Alles darüber hinaus, etwa Werbung oder Filmproduktion, braucht eine schriftliche Drehgenehmigung der VGF: Antragsformular plus Skript oder Storyboard an die Unternehmenskommunikation, Bearbeitungszeit mindestens 14 Tage, Gebühren je nach Projektumfang. Blitzen ist auf den Verkehrsebenen untersagt.
- Messe Frankfurt: Das Messegelände ist Privatgelände. Foto- und Filmaufnahmen laufen über die Messe Frankfurt GmbH (laut Filmhaus Frankfurt über den Bereich Events). Während laufender Messen kommen die Rechte von Ausstellern und Besuchern hinzu. Konditionen sind im Einzelfall zu klären.
- Parks, Mainufer, Palmengarten, Museen: Grünanlagen laufen über das Grünflächenamt. Palmengarten und Museen wie das Senckenberg Naturmuseum vergeben Foto- und Drehgenehmigungen individuell auf Anfrage.
- Privatgrundstücke, Büros, Läden: Hier entscheidet der Eigentümer beziehungsweise Hausrechtsinhaber. Holen Sie die Erlaubnis schriftlich ein, inklusive Regelung zur kommerziellen Nutzung der Aufnahmen.
Persönlichkeitsrechte
Was gilt für Personen im Bild?
Antwort
Nach § 22 KunstUrhG dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Für Unternehmensvideos heißt das: von jeder erkennbaren Person eine Einverständniserklärung (Release) einholen. Ausnahmen regelt § 23 KunstUrhG, etwa für Personen als bloßes Beiwerk.
Die Ausnahmen des § 23 KunstUrhG sind eng: erlaubnisfrei sind unter anderem Bilder, auf denen Personen nur als Beiwerk neben einer Örtlichkeit erscheinen, sowie Bilder von Versammlungen und ähnlichen Vorgängen. Für einen Imagefilm, in dem Passanten erkennbar und bildprägend auftauchen, reicht das nicht: Hier gehört das schriftliche Einverständnis in jede saubere Produktion. Bei Mitarbeitenden im Film kommen zusätzlich datenschutzrechtliche Fragen (DSGVO) ins Spiel, die im Einzelfall zu klären sind.
Luftaufnahmen
Und Drohnenaufnahmen?
Antwort
Drohnenflüge sind ein eigenes Genehmigungsthema mit eigenen Behörden (Luftfahrtrecht statt Straßenrecht) und in Frankfurt durch die Nähe zum Flughafen besonders anspruchsvoll. Alle Details, von EU-Drohnenklassen über Genehmigungen bis zur Frankfurt-Praxis, stehen im eigenen Guide.
Zum Abhaken
Praxis-Checkliste: Drehgenehmigung Frankfurt.
- Drehorte final festlegen: öffentlicher Raum, Grünanlage oder Privatgelände? Danach richtet sich die zuständige Stelle.
- Mindestens 14 Tage Vorlauf einplanen, bei Verkehrsmaßnahmen, DB, Fraport oder Messe deutlich mehr.
- Antrag beim Service-Center Veranstaltungen schriftlich stellen: Produktionsart, Drehorte mit Szenenbeschreibung, Zeitraum mit Uhrzeiten, Rechnungsempfänger.
- Halteverbotszonen und Einzelerlaubnisse für Produktionsfahrzeuge gleich mitbeantragen.
- Für Parks und Mainufer parallel das Grünflächenamt anfragen.
- Bei Bahnhof, Flughafen, ÖPNV oder Messe die schriftliche Genehmigung des Hausrechtsinhabers einholen.
- Releases für alle erkennbaren Personen vorbereiten und am Set unterschreiben lassen.
- Genehmigungen ausgedruckt am Set mitführen, inklusive Ansprechpartner und Telefonnummern.
- Auflagen aus dem Genehmigungsbescheid (Zeiten, Flächen, Lärm) ins Callsheet übernehmen.
- Drohnenflüge separat prüfen und genehmigen lassen (siehe Drohnen-Guide).
Antworten
Häufige Fragen.
Brauche ich für einen Dreh mit Handkamera in der Frankfurter Innenstadt eine Genehmigung? +
Wie lange dauert es, eine Drehgenehmigung in Frankfurt zu bekommen? +
Was kostet eine Drehgenehmigung in Frankfurt? +
Darf ich im Frankfurter Hauptbahnhof drehen? +
Darf ich Passanten in meinem Firmenvideo zeigen? +
Wer hilft bei Locationsuche und Genehmigungen in Frankfurt? +
Belege
Quellen.
- Stadt Frankfurt am Main, Ordnungsamt: Drehgenehmigungen
- Stadt Frankfurt am Main: Merkblatt „Filmen in Frankfurt am Main“ (PDF)
- Filmhaus Frankfurt: Drehverfahren (Zuständigkeiten, Antrag, Fristen)
- Filmhaus Frankfurt: Gebühren
- HessenFilm und Medien GmbH: Film Commission Hessen, Drehgenehmigungen
- § 16 Hessisches Straßengesetz (Sondernutzung)
- § 59 UrhG (Panoramafreiheit)
- §§ 22, 23 KunstUrhG (Recht am eigenen Bild)
- Deutsche Bahn AG: Aufnahmen auf Gelände der Deutschen Bahn
- VGF: Photography and Filming (Foto- und Dreharbeiten)
- Fraport AG: Newsroom / Videomaterial (Film- und Fotoaufnahmen am Flughafen)
Praxis bei film-produktion.tv
Genehmigung inklusive. Bevor die Kamera läuft.
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