Mitarbeiter im Bild
KunstUrhG § 22 + DSGVO Art. 6/7
Jede erkennbare Person im Bewegtbild braucht eine schriftliche Einwilligung. Diese muss Zweck, Medien, Territorium, Laufzeit und Widerrufsrecht klar benennen — mündliche Zustimmungen sind in der DSGVO-Praxis nicht belastbar.
Praxis: Vor jedem Recruiting- oder Imagefilm-Dreh sammeln wir Einwilligungen zentral ein. Vorlage liegt vor, wird je nach Branche (Industrie, Healthcare, Bildung) leicht angepasst. Nach Mitarbeiter-Austritt: Prüfung, ob Film weiterhin verwendet werden darf.

