Ein Dreh. Fünf Sprachversionen. Kein Neudrehtag.
Wer Videos für internationale Märkte braucht, zahlt heute dreimal: Produktion, Sprecher, Re-Dreh.
- check_circle 5-10 Sprachversionen aus einem Dreh
- check_circle Modellfreigabe + EU AI Act Kennzeichnung inklusive
- check_circle Frankfurter QC-Abnahme vor jeder Auslieferung
Bisher sah mehrsprachige Videoproduktion so aus: einmal drehen, dann für jeden Markt neu vertonen, neu synchronisieren oder zumindest mit eingeblendetem Untertitel arbeiten. Untertitel werden übersprungen. Neu vertonen kostet Studio-Zeit und Sprecher-Honorar pro Sprache. Wer wirklich lokalisieren wollte, drehte neu oder nahm den Qualitätsverlust in Kauf.
KI-gestützte Video-Lokalisierung ändert diesen Ablauf strukturell. Aus dem Original-Dreh wird eine stimmbasierte Vorlage extrahiert. Per Voice-Cloning entsteht eine synthetische Stimme, die dem Original-Sprecher klanglich nahekommt, ohne dessen Identität zu übernehmen. Anschließend wird das Lippenbild per Lip-Re-Targeting auf die neue Sprachspur ausgerichtet. Das Ergebnis ist kein Untertitel, sondern ein visuell synchrones Video in der Zielsprache.
Konkret liefere ich das so: Wir drehen einmal, auf Deutsch, mit dem echten Sprecher aus dem Unternehmen. Dann erstellen wir gemeinsam, mit schriftlicher Modellfreigabe des Sprechers, einen Stimm-Klon. Daraus entstehen fünf bis zehn Sprachversionen, je nach Zielmärkten. Die Qualitätskontrolle läuft in Frankfurt. Jede Version wird manuell abgehört, nicht nur automatisch gerendert.
Was dabei nicht geht, muss klar sein: Die Sprecher-Performance bleibt menschlich. KI kann Lippenbewegungen und Stimme anpassen, nicht eine schlechte Interviewsituation retten. Modellfreigaben sind rechtlich Pflicht. Und nach EU AI Act Art. 50 sind KI-generierte Sprachversionen als solche zu kennzeichnen, das gilt für alle marktfähigen Versionen.